Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Nottwil im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Danebst steht es dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
| Aufgaben: | - Genehmigung Budget und Rechnung
- Festsetzung Steuerfuss
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder, ev. Kommissionen)
- Erlass von Reglementen
- Verträge über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Zweckumwandlung von Gemeindevermögen
- politische Planung
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| Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Nottwil begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben. |
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