27.04.2023
Aufhebung der Massnahmen per 1. Mai 2023
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch.
Weitere Informationen und die geltenden Vorschriften stehen auf der Homepage vom Veterinärdienst Luzern unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe zur Verfügung.