09.03.2023
Verlängerung der Massnahmen bis mindestens am 30. April 2023
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auftritt, verlängert das BLV in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen wegen der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023. Auch im Kanton Luzern ist es in den vergangenen Wochen zum Nachweis des Vogelgrippe-Virus in erkrankten oder toten Wildvögeln gekommen. Deshalb sind die vom BLV verhängten Vorsichtsmassnahmen unbedingt zu befolgen. Das heisst unter anderem, dass das Hausgeflügel im Stall bleiben muss oder nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf darf.
Weitere Informationen und die geltenden Vorschriften stehen auf der Homepage vom Veterinärdienst Luzern unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe zur Verfügung.