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Das Siedlungsleitbild wird zu Beginn einer Ortsplanungsrevision erarbeitet und bildet die Grundlage für die weitere Ortsplanung (Bau- und Zonenreglement etc.). Darin werden die generellen räumlichen Ausrichtungen und die Entwick-lungsvorstellungen der Gemeinde Nottwil aufgezeigt. Es handelt es sich um ein behördenverbindliches Planungsinstru-ment, welches für die Grundeigentümer keine einschränkende Wirkung hat. Es dient dem Gemeinderat als Leitfaden für die raumplanerische Planung der nächsten 15 Jahre.
Die öffentliche Mitwirkungsfrist dauerte vom 1. Oktober 2020 bis 14. November 2020. Die Bevölkerung und die Grundeigentümer wurden vom Gemeinderat dazu eingeladen, sich das Siedlungsleitbild anzuschauen und ihre Meinung und Änderungsvorschläge bei der Gemeindeverwaltung schriftlich zu deponieren.
Flyer öffentliche Mitwirkung
Entwurf Siedlungsleitbild
Siedlungsleitbild-Plan Stand September 2020
Am Dienstag, 20. Oktober 2020, 19.00 Uhr, Zentrum Sagi, Mehrzwecksaal, wurde das Thema der Öffentlichkeit vorgestellt. Interessierte konnten sich so informieren und Fragen direkt vor Ort stellen.
Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 23. November 2020 bis 23. Dezember 2020 eingesehen werden.
Flyer
Teilzonenplan Gewässerraum
Teilzonenplan Gewässerraum im Siedlungsgebiet 1
Teilzonenplan Gewässerraum im Siedlungsgebiet 2
Planungsbericht
BZR-Änderungen
Teilrevision der OP Gewässerraum ausserhalb Siedlungsgebiet
Mitwirkungseingaben
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Gesamt
Beitrag im Nottwil Aktuell vom Juni 2020
Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Zonenplanänderung haben, können bis spätestens 23. Dezember 2020 (Datum des Poststempels) von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an den Gemeinderat Nottwil, Zentrum Sagi, 6207 Nottwil zu richten.
Gemeinde Nottwil
Zentrum Sagi
6207 Nottwil
Telefon: 041 939 31 31
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