Pensionierung / AHV / Ergänzungs­leistungen

    Pensionierung
    Damit Sie im gewünschten Zeitpunkt Ihre AHV-Rente (1. Säule) und die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) erhalten, müssen Sie einige Vorkehrungen treffen. Hier finden Sie weitere Informationen bezüglich Pensionierung.

    AHV
    Die Anmeldung für eine Altersrente können Sie drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung für die Altersrente.

    Ergänzungsleistungen (EL)
    Wenn Sie eine Rente der AHV bzw. der IV beziehen, eine Hilflosen­entschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sofern Ihr Einkommen Ihre minimalen Lebenskosten nicht deckt. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung für Ergänzungsleistungen.

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