Ausländer­ausweis / Aufenthalts­bewilligung

    Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Die Voraussetzungen, die Sie für den Erhalt der Bewilligung erfüllen müssen, variieren je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, der Dauer und des Grundes für den Aufenthalt.

    Für die Prüfung der Aufenthaltsbewilligung und die Ausstellung des Ausländerausweises ist das Amt für Migration zuständig.

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