Kanton Luzern: Waldbrandgefahr und Einschränkung Wasserentnahmen

25.06.2026

Kanton schränkt Wasserentnahmen ein und verhängt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.

Weitere Informationen:

Plakat Feuerverbot

Medienmitteilung

Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald

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