20.12.2023
Neuwahlen für die Amtsperiode 2024-2028
Am Sonntag, 28. April 2024 finden die Neuwahlen des Gemeinderats, der Bildungs- und Bürgerrechtskommission für die Amtsdauer 2024 – 2028 statt. Die Neuwahlen werden im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) durchgeführt.
Gemeinderat
Die fünf Mitglieder des Gemeinderats werden direkt in ihr Ressort gewählt. Es ist keine stille Wahl möglich.
Die Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 4. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Bildungskommission
Es sind zwei Mitglieder sowie eine/n Präsident/in zu wählen. Falls höchstens so viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als zu wählen sind, so sind sie in stiller Wahl gewählt.
Anordnung
Wahlvorschlagsformular
Die Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Bürgerrechtskommission
Es sind sechs Mitglieder sowie eine/n Präsident/in zu wählen. Falls höchstens so viele Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als zu wählen sind, so sind sie in stiller Wahl gewählt.
Anordnung
Wahlvorschlagsformular
Die Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 11. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Die Informationen im nachfolgenden Dokument gelten für alle drei kommunalen Wahlen.
Die Mitglieder der Controlling-Kommission und des Urnenbüros werden an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 bzw. vom 2. Dezember 2024 gewählt.