Der Gemeinderat plant die Umgestaltung einiger Strassen im Siedlungsgebiet zu Tempo 30-Zonen.
Einführung von Tempo-30-Zonen im Siedlungsgebiet
An der Informationsveranstaltung vom 23. April 2024 hat der Gemeinderat über die geplante Einführung von Tempo-30-Zonen im Siedlungsgebiet informiert. Ziel dieser Massnahme ist eine flächendeckende und einheitliche Temporeduktion auf den Gemeindestrassen der 1. und 2. Klasse sowie in allen Quartieren. Dadurch sollen die Sicherheit und Lebensqualität für alle Bewohner nachhaltig verbessert werden.
Rückmeldungen aus den Quartieren
In den vergangenen Monaten wurden, wie an der Infoveranstaltung versprochen, die Quartiervertretungen, Strassengenossenschaften und Strasseneigentümer befragt, ob sie in ihrem Quartier eine Begegnungszone oder eine Tempo-30-Zone bevorzugen. Die Rückmeldungen zeigten auf, dass nicht in allen Quartieren der Wunsch nach einer Temporeduktion besteht. Aufgrund dieser Rückmeldungen hat der Gemeinderat das geplante Temporegime in den Quartieren angepasst. Ebenfalls wurde die Tempo-30-Zone auf der Grundacherstrasse ab der Siedlung Panoramaweg bis zum Buswendeplatz ersatzlos gestrichen.
Einsicht in die Planunterlagen
Bevor die definitiven Tempoanpassungen als Verkehrsanordnung publiziert werden, sind die aktualisierten Planunterlagen von Montag, 2. bis am Freitag, 20. Dezember 2024 nachfolgend online oder auf der Gemeindeverwaltung in Papierform nochmals einsehbar. Die Unterlagen enthalten detaillierte Informationen zu den notwendigen Massnahmen für die Umsetzung der Tempo-30-Zonen. Für Fragen und Unklarheiten steht das Bauamt (bauamt@nottwil.ch) gerne zur Verfügung.
Tempo-30-Zone Oberdorf-/Oberarigstrasse
Tempo-30-Zone Oberdorf-/Grundacherstrasse
Tempo-30-Zone Gewerbe-/Bahnhofstrasse
Weiteres Vorgehen und Publikation
Anfangs 2025 wird der Gemeinderat die geplanten Massnahmen für die Gemeindestrassen 2. Klasse öffentlich publizieren. Für die Gemeindestrassen 1. Klasse erfolgt die Publikation durch die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif). Mit der Auflage besteht für die Bevölkerung die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Kantonsgericht Luzern Verwaltungsbeschwerde einzureichen.
Ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Die geplante Einführung von Tempo 30 in Nottwil markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung sicherer und lebenswerter Strassen für alle Bewohner unserer Gemeinde. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.