Projektbeginn: 01.01.2019

Ortsplanungsrevision

Die aktuell geltende Ortsplanung entspricht nicht mehr in allen Teilen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und wird daher gesamthaft überarbeitet.

Bei dieser aktuelle Ortsplanungsrevision müssen insbesondere das per 1. Januar 2014 revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) und die zugehörige Planungs- und Bauverordnung (PBV) bis Ende 2023 sowie der Kantonale Richtplan (KRP) von 2015 umgesetzt werden.



Kontakt

Silvan Hodel

Gemeindeschreiber



Telefon: 041 939 31 35


Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024. Aktuell ist die Genehmigung des Regierungsrates pendent.

Auskünfte zum aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision können telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (Silvan Hodel, 041 939 31 35) eingeholt werden.

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