Die aktuell geltende Ortsplanung entspricht nicht mehr in allen Teilen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und wird daher gesamthaft überarbeitet.
Bei dieser aktuelle Ortsplanungsrevision müssen insbesondere das per 1. Januar 2014 revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) und die zugehörige Planungs- und Bauverordnung (PBV) bis Ende 2023 sowie der Kantonale Richtplan (KRP) von 2015 umgesetzt werden.
Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024. Aktuell ist die Genehmigung des Regierungsrates pendent.
Auskünfte zum aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision können telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (Silvan Hodel, 041 939 31 35) eingeholt werden.
Die Genehmigung der Ortsplanungsrevision erfolgte an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024. Weitere Informationen sind in den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
Hier sind alle verbindlichen und orientierenden Dokumente ersichtlich: