Beistandschaft / Handlungsfähigkeit

    Die Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Unter anderem klärt sie Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene ab und ordnet - wenn anderweitige Unterstützung nicht ausreicht – eine Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme an.

    Als behördliche Massnahmen im Erwachsenenschutz sieht das ZGB verschiedene Arten von Beistandschaften sowie die fürsorgerische Unterbringung vor. Ordnet die KESB eine Beistandschaft an, setzt sie eine Berufsbeiständin oder einen Berufsbeistand des Erwachsenenschutzes oder eine private Beiständin oder einen privaten Beistand ein und beaufsichtigt deren Mandatsführung. Als Kindeschutzmassnahme kann gemäss ZGB den Eltern eine Weisung erteilt, eine Beistandschaft angeordnet sowie die elterliche Obhut oder die elterliche Sorge entzogen werden. Wird ein Kind der elterlichen Obhut entzogen, entscheidet die KESB über seine Unterbringung z. B. in einer Pflegefamilie oder einem Heim. Ordnet die KESB eine Beistandschaft an, setzt sie einen Berufsbeistand oder eine Berufsbeiständin ein und beaufsichtigt deren Mandatsführung.

    Für die Gemeinde Nottwil ist die KESB Hochdorf zuständig.

    Im Erwachsenenschutz gilt der Grundsatz der Subsidiarität. Der Staat greift erst ein, wenn anderweitige Hilfe nicht ausreicht oder zum Vornherein als aussichtslos erscheint. Ist eine erwachsene Person nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen, empfehlen wir deshalb, zunächst im privaten Umfeld Hilfe zu suchen oder sich an private oder öffentliche Beratungsstellen zu wenden. Reicht die von privaten oder öffentlichen Stellen geleistete Hilfe nicht aus, die Hilfsbedürftigkeit der betroffenen Person abzudecken, oder erscheint sie zum Vorherein als aussichtslos, können sich die betroffenen Personen oder ihr Umfeld an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden.

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Hochdorf ausgestellt. Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.

    Sie können IhrHandlungsfähigkeitszeugnis online beantragen und es kostet 23 CHF.

    Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung im Endstadium einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall. Man unterscheidet zwischen:

    • knapp gehaltenen Standard-Patientenverfügungen und
    • massnahmenorientierten Patientenverfügungen, die sich an Menschen mit bestehenden Erkrankungen richten.

    Eine Patientenverfügung kann nicht durch eine Drittperson erstellt werden.

    Äussern Sie Ihre Wünsche und deponieren Sie die ausgefüllte, datierte und unterschriebene Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt oder Ihren nächsten Angehörigen. Alternativ können Sie die Patientenverfügung auf eine Online-Plattform stellen und Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen den Aufbewahrungsort mitteilen. Tragen Sie in Ihrem Portemonnaie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung und deren Aufbewahrungsort. Der Hinterlegungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden.

    Die Patientenverfügung sollte regelmässig auf ihre Korrektheit überprüft werden, allenfalls korrigiert und die Richtigkeit mit Datum und Ihrer Unterschrift bestätigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte.

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