Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer

    Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Gerne gibt Ihnen die Gemeindeverwaltung über die erleichterte und ordentliche Einbürgerung Auskunft.

    Erleichterte Einbürgerung - verheiratet mit Schweizer/in
    Die gesuchstellende Person ist seit mindestens drei Jahren mit einem/einer Schweizer/in verheiratet sein. Zudem wohnt sie seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz, ein Jahr unmittelbar vor der Einbürgerung. Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners ist ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Eheschliessung beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten und die Ehefrau oder der Ehemann das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung nach der Eheschliessung erworben hat. Hier finden Sie die ausführlichen Voraussetzungen und Informationen.

    Erleichterte Einbürgerung - Nachkommen von Schweizer Staatsangehörigen
    Ein Kind, welches aus der Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer stammt und dessen Mutter vor oder bei der Geburt des Kindes das Schweizer Bürgerrecht besass, hat das Anrecht auf eine erleichterte Einbürgerung. Hier finden Sie die ausführlichen Voraussetzungen und Informationen.

    Erleichterte Einbürgerung - 3. Ausländergeneration
    Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich bei Erfüllung bestimmter Bedingungen erleichtert einbürgern lassen. Hier finden Sie die ausführlichen Voraussetzungen und Informationen.

    Wer ist zuständig für die erleichterte Einbürgerung?
    Für eine erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Das Gesuch kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung Nottwil bezogen werden.

    Ordentliche Einbürgerung
    Alle Voraussetzungen, der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens, die Kosten und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

    Wer ist zuständig für die ordentliche Einbürgerung?
    Für eine ordentliche Einbürgerung ist die Gemeindeverwaltung Nottwil bzw. die Bürgerrechtskommission Nottwil zuständig.

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