Abstimmungen / Wahlen

    Nächste Abstimmungen: 9. Juni 2024, 22. September 2024, 24. November 2024

    Urnenlokal: Zentrum Sagi, 6207 Nottwil (Sonntag, 10.00 - 10.30 Uhr)

    Kein Material erhalten?
    Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 21. Tag vor der Wahl oder Abstimmung nicht erhalten haben, können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

    Auszählung
    Am Abstimmungssonntag zählt das Urnenbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Hier finden Sie die Zusammensetzung des Urnenbüros.

    Ergebnisse
    Die Ergebnisse werden am Abstimmungs- oder Wahlsonntag ab 12.00 Uhr auf unsererStartseite unter der Rubrik "Neues aus unserer Gemeinde" aufgeschaltet und im Anschlagskasten aufgehängt.

    Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

    1. Stimmzettel von Hand ausfüllen und in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert legen.
    2. Wahlzettel unverändert oder von Hand ausgefüllt in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert legen.
    3. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert zukleben und in das Rücksendekuvert legen.
    4. Stimmrechtsausweis unterschreiben und in das Rücksendekuvert legen.
    5. Rücksendekuvert verschliessen.
    6. Das Rücksendekuvert muss vor Schluss der Urnenzeit bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

    Das Rücksendekuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann:
    • frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag per Post.
    • am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
    • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung bis am Abstimmungstag um 10.30 Uhr eingeworfen werden.

    Bei der brieflichen Stimmabgabe ist die Stimme überdies ungültig, wenn

    • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimmkuvert eingesandt wurde,
    • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
    • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
    • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben,
    • ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.
    • die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden,
    • die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit bei der Einreichungsstelle oder beim Urnenbüro eintreffen.

    Datenschutzhinweis

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