Wenn keine öffentlichen oder privaten Interessen betroffen sind (Ortsbildschutz, Schutzobjekt, Schutzzonen), kann eine Solaranlage an einem Gebäude ohne Baubewilligung erstellt werden, sofern die Gestaltungskriterien eingehalten werden. Anlagen mit mehr als 20 m2 Fläche müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn dem Bauamt Nottwil gemeldet werden.
Das Meldeformular muss elektronisch sowie in Papierform eingereicht werden. Das Meldeformular und die Richtlinien finden Sie online.
Um die Anlage gegen Elementarschadenereignisse zu versichern, muss der Investitionswert jeder Anlage an die Gebäudeversicherung Luzern mail.schatzung@gvl.ch gemeldet werden.