Beglaubigung

    Die Gemeinde Nottwil kann Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vornehmen. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig, um einen Termin zu vereinbaren.

    Beglaubigung von Unterschriften
    Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen und hat einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) mitzubringen. Die Unterschrift hat vor den Augen des Beglaubigungsbeamten zu erfolgen.

    Beglaubigung von Kopien
    Für eine beglaubigte Kopie ist das Originaldokument mitzubringen.

    Datenschutzhinweis

    Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.