Familienzulagen

    Wer Familienzulagen beanspruchen will, muss den Anspruch schriftlich anmelden. Arbeitnehmende reichen die Anmeldung beim Arbeitgeber ein. Die Anmeldung wird dann durch den Arbeitgeber an die zuständige Familienausgleichskasse weitergeleitet. Sie können die Familienzulagen online anmelden, wo Sie auch noch weitere Informationen finden.

    Geburtszulage
    Bei Geburt eines Kindes erhalten Sie einmalig 1000 CHF, sofern im Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil im Kanton Luzern erwerbstätig ist.

    Kinderzulage
    Für jedes Kind erhalten Sie monatlich bis zum vollendeten 12. Altersjahr 200 CHF. Vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr werden monatlich 210 CHF ausbezahlt.

    Ausbildungszulage
    Ab dem vollendeten 16. Altersjahr bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr erhalten Sie für jedes Kind eine Ausbildungszulage von 250 CHF.

    Datenschutzhinweis

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