Sondersteuern

    Als Sondersteuern werden die Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschaftssteuern bezeichnet. Die Veranlagung wird von der Gemeindeverwaltung vorgenommen. 

    Datenschutzhinweis

    Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.