Geflügelhaltung

    Registrierung
    Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter. Das Online-Formular steht auf der Homepage des LAWA zur Verfügung. Link zum Formular:
    https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung

    Vogelgrippe
    Das Virus zirkuliert weiterhin in der Schweiz, aber in mässiger Form. Mit dem Ende der Brutzeit könnten jedoch sporadische Fälle auch außerhalb der Nistplätze auftreten. Aus diesen Gründen wird die zum Schutz der Geflügelhaltungen erlassene Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bis zum 15. Oktober 2023 verlängert. Damit bleibt die Schweiz in einer Beobachtungsgebiet und Massnahmen können weiterhin lokal je nach Risikobeurteilung ergriffen werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Vogelgrippe oder unter https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html.

    Datenschutzhinweis

    Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.