Spitex

    Die Dienstleistungen der Spitex Buttisholz/Nottwil fördern, unterstützen und ermöglichen das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, welche Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung, Begleitung oder Beratung benötigen.

    Weitere Infos finden Sie online beim Spitex-Verein Buttisholz/Nottwil.

    Finanzierung der Spitex-Kosten
    Die Pflegekosten werden zwischen der Krankenversicherung, der Patienten und der Gemeinde aufgeteilt. Die Patientinnen und Patienten sowie die Krankenversicherer zahlen vom Bundesrat festgelegte Maximalbeiträge. Reichen diese Beiträge nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, übernimmt die Gemeinde Nottwil die Restkosten. Diese Restkosten werden von den Spitex-Organisationen eingefordert.

    Die Heime und Spitexorganisationen melden der Gemeinde, Abteilung Zentrale Dienste und Soziales, den Heimeintritt der Bewohnerin / des Bewohners bzw. der Kundin / des Kunden per E-Mail an gemeinde@nottwil.ch. Für eine Auszahlung wird zusätzlich eine Abtretungserklärung sowie eine ärztliche Verordnung benötigt. Nach der Überprüfung des gesetzlichen Wohnsitzes wird den Leistungserbringern bei Zuständigkeit die Kostengutsprache erteilt.

    Die Heime und Spitex-Organisationen senden der Gemeinde Nottwil einmal pro Monat eine Sammelrechnung, auf der die Bewohner / Bewohnerinnen bzw. Kunden / Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind. Die Sammelrechnungen werden überprüft und innert 30 Tagen beglichen.

    Datenschutzhinweis

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