Neuwahlen Gemeinderatsmandat Ressort Bildung und Kultur
27.02.2026
Die Ersatzwahl in den Gemeinderat wird gemäss § 23 des Stimmrechtsgesetzes vom Gemeinderat angeordnet und zeitlich festgelegt. Die Ersatzwahl findet unter Vorbehalt von einer Stillen Wahl an der Urne vom 14. Juni 2026 statt. Die Wahlanordnung wird spätestens am 69. Tag vor dem Abstimmungstag (Montag, 30. März 2026) veröffentlicht. Bei Mehrheitswahlen müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am 48. Tag vor dem Abstimmungstag um 12.00 Uhr (Montag, 20. April 2026, 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Bei Gemeindewahlen ist das Formular „Wahlvorschlag“ durch mindestens 10 Stimmberechtigte zu unterzeichnen und der Gemeindeverwaltung einzureichen.