Wochen­aufenthalt in Nottwil

    Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder Erwerbstätigkeit in Nottwil auf und kehren regelmässig in Ihre Hauptwohnsitzgemeinde zurück? Dann müssen Sie sich in Nottwil als Wochenaufenthalter/in anmelden. Der zivilrechtliche Wohnsitz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Steuerpflicht, Stimm- und Wahlrecht usw.) verbleiben in diesem Fall in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.

    Für die Anmeldung in Nottwil benötigen Sie einen Heimatausweis von Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde. Der Heimatausweis wird auch Interims- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt.

    Gerne können Sie für die Anmeldung das Online-Formular "
    Anmeldung Wochenaufenthalt" verwenden.

    Anmeldung Wochenaufenthalt

    Personen, die in Nottwil einen Nebenwohnsitz begründen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Das Formular ist für jedes Familienmitglied einzeln auszufüllen.

    Für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle sind folgende Unterlagen per Post einzureichen: Heimatausweis (im Original)

    Hauptwohnsitz

    Adresse des Wochenaufenthalters

    Beilagen

    Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie per Mail eine Bestätigung. Bitte rufen Sie uns an, falls Sie kein automatisches Mail erhalten: 041 939 31 31. Vielen Dank.

    Datenschutzhinweis

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