Die
Preise für die einzelnen Elemente beziehen sich auf das steuerbare Einkommen.
Für das zweite (10 %) und dritte Kind (20 %) gibt es einen Geschwisterrabatt. Die
folgende Tarifstruktur gibt vor, welchen Anteil der Kosten die Eltern für
einzelnen Elemente zu bezahlen haben. Die Tarifstruktur kann jährlich durch den
Gemeinderat angepasst werden.
Stellvertretung:
Interessiert? Dann geht es hier zu den offenen Stellen.