Schul-ABC

Schul-ABC

Falls ein Lernender oder eine Lernende erkrankt ist oder aus anderen zwingenden Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, ist dies der Klassenlehrperson vor  Unterrichtsbeginn zu melden. Die Klassenlehrperson informiert die Fachlehrperson. 

Wenn ein Kind unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt, versuchen die Lehrpersonen spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Eltern zu benachrichtigen.

Werden die Eltern nicht erreicht, wird die Schulleitung informiert, die ihrerseits die Eltern zu erreichen versucht. Bei wiederholtem Nichterreichen wird nach einer Stunde die Polizei informiert.

Sie ziehen nach Nottwil und Ihre Kinder werden in Zukunft die Schule in unserer Gemeinde besuchen?

Gerne zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur Anmeldung auf:

Bitte melden Sie Ihr Kind / Ihre Kinder möglichst früh an der Schule Nottwil an.
Online Anmeldung „Anmeldung an der Schule Nottwil“
Anmeldung zum Ausdrucken

Informieren Sie rechtzeitig die "alte Schule" über den Wegzug.

Die Schulleitung Nottwil wird Ihnen die Anmeldung bestätigen und Ihnen gleichzeitig mitteilen, in welche Klasse Ihr Kind / Ihre Kinder eingeteilt werden.

Anschliessend wird die neue Klassenlehrperson mit Ihnen Kontakt aufnehmen und mit Ihnen die weiteren Einzelheiten des Schuleintritts (z.B. Schnuppertag, Stundenplan etc.) besprechen.

Ansprechpersonen für die Eltern sind die Klassenlehrpersonen. Bei Fragen oder Problemen, welche die Eltern mit der Klassenlehrperson nicht lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung.

Kann mit der Schulleitung keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei das zuständige Bildungskommissionsmitglied einschalten.

Die Lernenden dürfen sich höchstens eine halbe Stunde vor Lektionsbeginn auf dem Schulareal aufhalten.

Gänge und Schulzimmer werden normalerweise erst 10 Minuten vor Lektionsbeginn betreten. Die Lehrperson kann Ausnahmen bewilligen.
Die Aufenthaltszeit auf dem Schulareal nach Schulschluss unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Die Förderung begabter Kinder geschieht hauptsächlich innerhalb der Klasse durch individualisierenden und erweiterten Unterricht (Binnendifferenzierung). Zusätzlich kann ab der dritten Klasse auf das Angebot der „Begafö“ zurückgegriffen werden (Grouping/Pullout).
Weitere Auskünfte gibt unsere „Begafö“-Fachperson oder das Förderkonzept.

Die Bibliothekarin legt zu Beginn des Schuljahres die Öffnungszeiten der Schulbibliothek fest.

Über die Öffnungszeiten der Bibliothek werden die Lernenden jeweils zu Beginn des Schuljahres schriftlich informiert.

Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.

Gemäss Verordnung über die Förderangebote der Volksschule bildet die Sprachstandserhebung die Grundlage für den Entscheid, ob Lernende DaZ-Aufbauunterricht erhalten. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird dazu obligatorisch das Intstrumentarium "Sprachgewandt" eingesetzt.

Weitere Informationen

In derVerordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung sind die Massnahmen aufgelistet, die von der Lehrperson respektive der Schulleitung eingesetzt werden können.

Die Eltern müssen informiert werden, wenn ein Kind länger als im Stundenplan vorgesehen in der Schule bleiben muss.

Mindestens einmal pro Woche ist das Duschen nach der Turnlektion für alle Lernenden obligatorisch. Der Zeitpunkt wird von der Lehrperson festgelegt, der Zeitaufwand entsprechend berücksichtigt.

In der Regel organisiert die Klassenlehrperson pro Schuljahr einen Elternanlass. Die Lehrpersonen koordinieren ihre Elternabende. An den Elternabenden des Kindergartens und der 6. Primarklassen ist jeweils ein Mitglied der Schulleitung anwesend.

Pro Kindergarten- und Schuljahr findet mindestens ein Elterngespräch statt. Inhalt des Gesprächs sind konkrete Arbeiten und Produkte des Kindes im Unterricht und das Fremdbeurteilungsdokument. Mit diesem Dokument werden sowohl die fachlichen, als auch die überfachlichen Kompetenzen der Schülerin/des Schülers zusammen angeschaut.

Die Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen in die Vorbereitung der Gespräche einbezogen.

Die Elterninformationen können über ein Kontaktheft, Elternbriefe, elektronische Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, SMS, ...) oder für ältere Lernende mündlich erfolgen. Über Aktivitäten, Schulausfälle oder -verschiebungen werden die Eltern rechtzeitig in geeigneter Form orientiert.

Die Schule Nottwil koordiniert die Informationen (Briefe, Flyer, Anmeldungen,...), die von oder über die Schule den Eltern abgegeben werden.

In regelmässigen Abständen schreiben die Klassenlehrpersonen der Schule Nottwil für ihre Lernenden bzw. für deren Eltern einen Infobrief. In diesem Infobrief werden alle wichtigen Informationen mitgeteilt, die die Eltern für den nächsten Jahresabschnitt wissen müssen.

Der Ferienplan basiert auf den kantonalen Vorgaben. Die kommunalen Rahmenbedingungen werden von der Bildungskommission festgelegt.

An den letzten Schultagen vor den Ferien (Ausnahme Sommerferien oder von der Schulleitung verordnet) wird der Unterricht gemäss den Zeiten des jeweiligen Stundenplanes gehalten.

Was auf dem Schulareal während und ausserhalb der Unterrichtszeiten liegen bleibt, wird vom Hauswart (Peter Vogel) eingesammelt und mindesten zwei Monate aufbewahrt. Das Fundbüro befindet sich beim Eingang zur Bibliothek. Grössere Geldbeträge und offizielle Schlüssel werden auf dem Polizeiposten Sursee abgegeben. Gegenstände, die in der Sporthalle Kirchmatte liegen bleiben, werden vom Hauswart (Franz Imgrüt) in der Sporthalle aufbewahrt.

Das Gesetz (Stand 01.08.2022) regelt die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote in diesem Bereich.

Für uns ist die Gesundheitsförderung ein wichtiges Anliegen. Unsere Hauptschwerpunkte liegen in den drei Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung. Dazu werden im Schuljahr verschiedene Aktionen durchgeführt.

Wir sind Mitglied im kantonalen und schweizerischen Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen.

Die Schule Nottwil hat sich entschieden, mit der Einführung des Lehrplans 21 bzw. der Wochenstundentafel 17 die Hausaufgaben weiter zu reduzieren. Damit wollen wir die Lernenden, die neu bis zwei zusätzlichen Lektionen pro Woche den Unterricht besuchen werden, entlasten. 

Das Lernen auf Prüfungen und das Wörter-Lernen in den Fremdsprachen wird aber auch in Zukunft zum grösseren Teil zu Hause erfolgen müssen. Dies wird somit der Hauptteil der Hausaufgaben sein.
Wenn möglich werden an der Schule Nottwil Hausaufgaben längerfristig und nicht auf den nächsten Tag gegeben.

Kinder, die bis zum 31. Juli fünf Jahre alt sind, treten im kommenden Schuljahr obligatorisch in den Kindergarten ein. Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
Das freiwillige Kindergartenjahr ist den obligatorischen Kindergartenjahr vorangestellt.

Schuljahr

obligatorisches Kindergartenjahr (Geburtsdatum)

freiwilliges Kindergartenjahr (Geburtsdatum)

23/24

01.08.2017 - 31.07.2018

jünger als 01.08.2018 bis siehe unten (*)

24/25

01.08.2018 - 31.07.2019

jünger als 01.08.2019 bis siehe unten (*)

25/26

01.08.2019 - 31.07.2020

jünger als 01.08.2020 bis siehe unten (*)

26/27

01.08.2020 - 31.07.2021

jünger als 01.08.2021 bis siehe unten (*)

(*) Für das freiwillige Kindergartenjahr wurde im Gesetz kein Stichtag festgelegt. Die Kinder müssen gewisse Anforderungen (Schulweg selbstständig gehen, Blockzeitenrhythmus einhalten, sich selbstständig umkleiden können) erfüllen, damit sie in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten können. Dies ist in der Regel ab vollendetem viertem Lebensjahr der Fall.

Die Klassenzuteilungen (Dokument fehlt) werden von der Schulleitung vorgenommen.

Fragen und Beschwerden können am besten von den Personen beantwortet werden, die direkt beteiligt bzw. involviert sind. Die verschiedenen Stufen sind unter „Ansprechpersonen“ aufgeführt.

Die kleinen Tiere sind nicht beliebt, doch können sie immer mal wieder auftauchen. Mit der Haarpflege hat dies nichts zu tun.

Stellen Sie bei einem Ihrer Kinder Läuse fest, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson zu informieren und möglichst schnell mit der Behandlung (evtl. bei der ganzen Familie) zu beginnen.

In der Apotheke oder Drogerie bekommen Sie die entsprechenden Haarmittel und die Informationen zur richtigen Handhabung.

Die folgenden Internetseiten oder Merkblätter erachten wir bei Läusen als hilfreich:
www.lausinfo.ch
Merkblatt „Behandlung von Kopfläusen“
Merkblatt „Kopflaus - immer ein Thema“
Merkblatt Kopflauskontrolle (in verschiedenen Sprachen)

Ab dem Schuljahr 18/19 gilt für den Kindergarten und die Primarschule der Lehrplan 21. Der Lehrplan definiert die Kompetenzen, die die Lernenden nach der 2. Primar, nach der 6. Primar und nach der Sekundarschule erreichen müssen.

Die SEK arbeiten noch mit den "alten" Lehrplänen und den Lehrplananpassungen 2006.

Die in den Lehrplänen formulierten Ziele verlangen entsprechende Lehrmittel. Die Lehrmittel sind eine wichtige Umsetzungshilfe der Lernziele und werden grossteils vom Kanton vorgegeben.

Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) des Kantons Luzern bietet in verschiedenen Sprachen zwei Anleitung zur Lernunterstützung durch die Eltern in den ersten Primarschuljahren an.

  • Mathematik: So unterstützen Eltern ihr Kind im Alter von 4 bis 8 Jahren beim Mathematik lernen: Eine Anleitung.  
  • Lesen und schreiben: So helfen Eltern ihrem Kind beim Lesen und Schreiben lernen. Eine Anleitung.

Der Logopädische Dienst erfasst im Kindergarten und in der Schule Kinder mit Störungen der Sprache in gesprochener und geschriebener Form sowie Störungen der Stimme und der Stimmresonanz. Er klärt Störungen ab und nimmt die notwendigen Behandlungen vor. Er berät Eltern und Lehrpersonen.

Zielgruppe:
Alle Kinder und Jugendlichen, die mit der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache Probleme haben (Alter ca. 2 bis 20 Jahre)

Anmeldung:
Direkt durch die Eltern beim Logopädischen Dienst Sursee.
Alljährlich führt der logopädische Dienst eine Reihenuntersuchung im Kindergarten durch. Dabei werden alle Kinder erfasst und die Eltern bei Problemen informiert.

Dauer:
Die Dauer der logopädischen Therapie ist abhängig vom Schweregrad der Sprachbehinderung.

Sowohl weltweit als auch in der Schweiz sind in den letzten Monaten wieder vermehrt Masernfälle aufgetreten. Die Dienststelle Gesundheit und Sport und der VLG (Verband Luzernern Gemeinden) möchte Sie in Absprache mit der DVS (Dienststelle Volksschulbildung) zum Thema Masern sensibilisieren.

Infoblatt Masern
Begleitschreiben

Auf dem Schulareal und bei Exkursionen ist der Gebrauch des Mobiltelefons und anderer Multimediageräte für Lernende nicht gestattet. Die Lehrperson kann Ausnahmen bewilligen. Die Geräte werden eingezogen und bleiben mindestens 24 Stunden bei der Lehrperson oder bei der Schulleitung. Eingezogene Gegenstände werden zur Rückgabe an die Lernenden, im Wiederholungsfall an die Erziehungsberechtigten, bereitgehalten.

Die Schule ist regelmässig in der gemeindeeigenen Informationsschrift "Nottwil Aktuell" präsent. Wichtige Mitteilungen der Lehrpersonen, der Schulleitung und der Bildungskommission können Sie monatlich daraus entnehmen. Ebenfalls sind Informationen und Rückblicke von Schulanlässen abgedruckt.

Die Pausenaufsicht wird von der Schulleitung organisiert. Mehrere Lehrpersonen sind auf verschiedenen Plätzen präsent. Sie achten auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie leisten erste Hilfe bei Unfällen und Blessuren. Sie sind für alle Kinder da.

Das Pausenareal entspricht dem Schulareal mit folgenden Ausnahmen:

  • der Platz unter dem Veloständer
  • das Biotop, innerhalb des abgeschlossenen Zaunes
  • Sporthallen Kirchmatte und Sagi

In jeder Vormittagspause wird das Spielhaus geöffnet. Die Lernenden haben die Möglichkeit verschiedenste Bewegungsspiele auszuleihen.

Das Qualitätsmanagement der Volksschulen des Kantons Luzern ist auf drei Ebenen organisiert.

Auf der obersten Ebene wird das Gesamtsystem der Volksschulen des Kantons Luzern durch Berichte des Bildungsdepartements und durch externe wissenschaftliche Berichte durchleuchtet.

Die mittlere Ebene ist die Ebene der Einzelschule (Schule Nottwil). Die Schule Nottwil macht jährlich in einem Teilbereich eine Selbstevaluation, dazu führt die Fachstelle Schulevaluation ca. jedes sechste Schuljahr eine Fremdevaluation durch.

Die dritte Ebene umfasst die einzelne Lehrperson. In periodischen Abständen wird ein 360° Feedback eingeholt. Diese Rückmeldungen (von den Schülerinnen und Schülern, von den Erziehungsberechtigten und von anderen Lehrpersonen) werden mit der Fremdbeurteilung der Schulleitung im jährlichen Beurteilungs- und Fördergespräch abgeglichen.

Das Qualitätsmanagement definiert die Organisation und die Schwerpunkte der jährlichen Qualitätsarbeit.

Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrschen für alle Personen Rauchverbot!

Ab dem Schuljahr 17/18 gibt es keine Steignorm mehr, grundsätzlich besuchen alle Lernenden im jeweils folgenden Schuljahr die nächsthöhere Klasse. Weiterhin kann ein Kind freiwillige eine Klasse ein zweites Jahr besuchen, häufig ist es aber sinnvoller, dass das Kind gemäss „Förderkonzept“  zuerst vorbeugend mit IF-Unterricht unterstützt wird. Reicht diese Hilfe nicht, werden Lernzielanpassungen vorgenommen.
Über freiwillige Repetitionen entscheidet in der 1. und 2. Klasse die Klassenlehrperson, ab der 3. Primarklasse die Schulleitung.

Für die Sekundarschule gelten spezielle Regelungen, die in der „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule“ nachgelesen werden können.

In der 8. Klasse ist jedes Schuljahr eine spezielle Berufswahlwoche eingeplant, in der alle Lernenden „schnuppern“ müssen. Daher sollten die Lernenden wenn immer möglich in den Ferien schnuppern. Das „Schnuppern“ während der restlichen Unterrichtszeit in der Regel nicht möglich. Kann der/die Lernende nachweisen, dass das Schnuppern nur in der Unterrichtszeit möglich ist, so wird auf Jokertage verzichtet. Schnuppern während der Unterrichtszeit erfordert ein schriftliches Gesuch mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

Online Formular Schnuppern während der Schulzeit

Es finden jährlich offizielle Schulbesuchstage statt. Unsere Türen stehen für Besuche aber immer offen.

Nach dem obligatorischen Kindergartenjahr besucht das Kind die erste Primarklasse. Im Einzelfall kann eine Repetition sinnvoll sein, die Eltern und die Kindergartenlehrperson entscheiden dies im gemeinsamen Gespräch (Mitte/Ende Februar). Sind sich die Parteien nicht einig, entscheidet die Schulleitung.
Kindergarteneintritt

In Zusammenarbeit mit dem Schülerrat wurden auf Beginn des Schuljahres 15/16 die Pflichten und Regeln ind der Schule Nottwil überarbeitet. Sie wurden im vergangenen Schuljahr in der Form eines Kalenders allen Lernenden bekannt gemacht. Darin werden Themenkreise wie "Schulweg", "Schulhaus, Schulzimmer", "Umgang miteinander", "Schulareal" thematisiert.

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Personen der Schule Nottwil. 

In ihr sind folgende Punkte geregelt:

  • Schulzeiten
  • Schulareal
  • Urlaub von Lernenden
  • Veloordnung
  • Disziplinarmassnahmen

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen, psychischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volks- und Mittelschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.

Zielgruppe:
Eltern, Lehrpersonen, Kinder, Jugendliche und Behörden

Anmeldung:
Schulpsychologischer Dienst Sursee
Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt anmelden, Lehrpersonen dürfen Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Abklärungen anmelden. (Die Schulleitung kann auf Antrag der Lehrperson eine Abklärung anordnen).

Dauer:
Je nach Bedarf, durchschnittlich 4-8 Std., resp. 1-3 Sitzungen

Für obligatorische, externe Schulveranstaltungen hat die Schulleitung das Reglement über Schulreisen, Exkursionen und Schulverlegungen erlassen. Das Reglement wurde auf das Schuljahr 18/19 hin überarbeitet, hauptsächlich würde der Bundesgerichtsentscheid zur Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts berücksichtigt.

Die Schulsozialarbeit unterstützt die Lernenden in persönlich und sozialen Fragen und Unklarheiten. Sie stellt ein niederschwelliges Unterstützungsangebot prioritär für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für Eltern und Lehrpersonen dar.

Weitere Informationen

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Verschiedene Tipps und Antworten zu möglichen Fragen sind auf dem Merkblatt der Dienststelle Volksschulbildung aufgeführt.

Der Schule Nottwil stehen im Hallenbad SPZ vier Blöcke Schwimmlektionen zu 2 Lektionen zur Verfügung. Jede Primarklasse hat 8-10-mal Schwimmen. Der Schwimmunterricht findet zusammen mit einer Schwimmlehrperson statt. Der Schwimmplan regelt den Unterricht der einzelnen Klassen. In der Woche, in der eine Klasse Schwimmen hat, finden nur 2 Sportstunden statt.
Lernende des Kindergartens und der 1./2.Primarklassen werden je nach Schulweg mit dem Schulbus ins SPZ und/oder umgekehrt gefahren.

Das Freibad Nottwil hat keinen Bademeister. Darum ist es dem Kindergarten und den Unterstufenklassen aus Sicherheitsgründen verboten, hier in Nottwil in die Badi zu gehen. Bei allen anderen Klassen, auch auf Schulreisen, Exkursionen etc., muss mindestens eine erwachsene Person, die über die entsprechende Ausbildung (gültiges Brevet Basis Pool der SLRG) verfügt, den Schwimmbetrieb überwachen. Zusätzlich muss mindestens eine zweite Begleitperson anwesend sein.

Der Stundenplan basiert auf den Vorgaben der Wochenstundentafel (WOST 17 für den KG und PS bzw. WOST 06 für die SEK).

Der Stundenplan muss den Eltern und den Lernenden vor den Sommerferien bekannt sein.

Alle Informationen zu den Tagesstrukturen finden sie auf der Seite Tagesstrukturen unserer Website.

Traditionen sind uns wichtig. Im Schul- und Jahresprogramm werden sie berücksichtigt.

Die Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarschule/das Langzeitgymnasium bzw. von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium sind in der Verordnung über die Übertrittsverfahren der Volksschule geregelt.

Die Unterrichtszeiten sind verbindlich. Sie sind in der Schulordnung aufgeführt.

Die Schulordung unterschiedet zwei verschiedene Arten von voraussehbaren Absenzen:

1. Jokerhalbtage
Jeder Lernender und jedem Lernenden stehen pro Schuljahr maximal vier Halbtage zur Verfügung, welche sie oder er zu einem frei wählbaren Zeitpunkt unbegründet einziehen kann. Diese Halbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden. Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden immer nachgeholt werden. 

Die Lehrpersonen müssen mindestens eine Woche vorher durch die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden. Wird die Frist von einer Woche nicht eingehalten, so entscheidet die Schulleitung über das Gesuch. Urlaube von Lernenden werden von der Lehrperson und der Schulleitung nach den Richtlinien der Schulordnung beurteilt.

Spezialfall:

  • Unmittelbar nach den Sommerferien wird kein Urlaub gewährt.
  • Schnuppern siehe Schnupperlehre

Dispensation von einzelnen Fächern: Schulleitung
Dispensation kath./ref. Religionsunterricht: Pfarreileitung

Antragsformular „Jokerhalbtage“ (zum Ausdrucken) 
Onlineformular „Jokerhalbtage“  

2. Urlaub
Urlaubsgesuche, die nicht mit den Jokerhalbtagen abgedeckt werden können, müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Antragsformular „Urlaub“

Onlineformular „Urlaub“

Alle Kinder können mit dem Velo zur Schule kommen. Die Lernenden, deren Schulweg 1 km übersteigt, erhalten einen reservierten und nummerierten Parkplatz zugeteilt. Die Schulleitung empfiehlt den Lernenden, deren Schulweg weniger als 1 km beträgt, zu Fuss in die Schule zu kommen. Genauere Punkte sind in der Schulordnung aufgelistet.
Wird das Velo während der Unterrichtszeit benützt, tragen alle Lernenden einen Helm, der von der Schule ausgeliehen werden kann.

Die Lernenden sind nicht über die Schule unfallversichert. Die Eltern des verunfallten Kindes melden den Unfall der eigenen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Die Eltern können selber entscheiden, ob ihr Kind den jährlich obligatorischen Untersuch beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt machen lässt. Die Kosten für den obligatorischen Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden von der Gemeinde Nottwil übernommen. Die Kosten für den Privatuntersuch müssen von den Eltern selber getragen werden. Die Eltern erhalten jeweils anfangs Schuljahr einen Brief mit diesen Informationen. Die Bestätigung des durchgeführten Untersuchs beim Privatzahnarzt muss bis Ende Februar des laufenden Schuljahres an die Klassenlehrperson abgegeben werden. Diejenigen Kinder, die keine Bestätigung abgeben, werden in den Monaten März-April automatisch zum Untersuch beim Schulzahnarzt (Dr. Winkler, Nottwil) aufgeboten.

Nach Abschluss der Behandlung beim Privatzahnarzt muss das Formular der Klassenlehrperson abgegeben werden.

Sechsmal jährlich werden die Lernenden in Kindergarten und der Primarschule (SEK 2x) von einer Fachperson in Zahnhygiene unterrichtet. Ein wichtiger Bestandteil dieses Unterrichtes ist die Prävention von Karies und weiterer Zahnkrankheiten.

In den beiden ersten Jahren der Primarschule werden die Lernenden nach GBF beurteilt. Ab der 3. Klasse werden die Lernenden mit Noten beurteilt.

Die genaueren Einzelheiten sind in der kantonalen „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden“ festgehalten.

Stellenangebot
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Festanstellung Schuljahr 2024/25:

  • Schulzahnpflege-Instruktorin (ca. 10 %)

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